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BDU PRINCIPLES
 




 
 




 
 

Berufsbild Unternehmensberater
Unternehmensberater ist in Deutschland, wie den meisten anderen Ländern, keine geschützte Berufsbezeichnung. Das hat zur Folge, dass sich im Unternehmensberatungsmarkt besonders leicht unseriöse Anbieter verbreiten können, die letztlich dem Ruf der gesamten Branche schaden.

Sicherlich machen auch seriöse Berater in ihrer Tätigkeit Fehler, solange sie sich aber an bestimmte ethische Regeln halten, führen diese Menschlichkeiten nicht zu negativen Auswirkungen im Hinblick auf das Ansehen der Berater allgemein.

Der BDU hat solche Regeln in seinen BDU-Berufsgrundsätze, [178 KB] für die Berufsausübung der Unternehmensberater bzw. der Personalberater im BDU niedergelegt, zu deren Einhaltung sich jedes Verbandsmitglied freiwillig verpflichtet. Hierzu gehört z.B., dass seriöse Unternehmensberater
- ihre Dienste nur dann anbieten, wenn sie erwarten, dass ihre Arbeit Vorteile für den Klienten bringt, d.h. sie sind sowohl von ihren fachlichen, den personellen und den zeitlichen Ressourcen her in der Lage, den Auftrag in angemessener Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraums auszuführen
- grundsätzlich eigenverantwortlich tätig werden und in Ausübung ihrer Tätigkeit keine Einschränkungen ihrer Unabhängigkeit durch Erwartungen Dritter akzeptieren
- eine unvoreingenommene und objektive Beratung durchführen und auch Unangenehmes offen aussprechen
- keine Gefälligkeitsgutachten erstellen
- Honorare berechnen, die im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeit stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Klienten abgestimmt worden sind.

Wer sich an diese Regeln hält, wird sich im Gegensatz zu unseriösen Beratern auch langfristig im Markt behaupten können, denn letztlich werden die Klienten unseriöses Geschäftsgebahren bestrafen.

Quelle: www.bdu.de

Weitere Unternehmensberater finden Sie beim BDU.